Strafrecht
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Veranstaltungshinweise Strafrecht
Strafverteidigervereinigung NRW - Revision einmal anders
Fortbildungs- und Diskussionsveranstaltung mit
Prof. Dr. Thomas Fischer
stellv. Vorsitzender des 2. Strafsenats am BGH
"Revision einmal anders"
Wie denkt und arbeitet ein Revisionsrichter
Montag 12. Dezember 2011, 18.30 Uhr
Universitätsclub Bonn
Konviktstr.9 – 53113 Bonn
Mehr Infos gibt es hier:
http://www.aachener-anwaltverein.de/go/veranstaltungen.html
Fortbildungsstunden 2
Von Mitgliedern der Strafverteidigervereinigung NRW wird eine Teilnehmerbeitrag von 30 € und von Nichtmitgliedern in Höhe von 50 € erhoben.
Kto.: Sparkasse Bochum – BLZ 430 500 01 – Nr. 1494 94
Fortbildungsveranstaltung des Bonner Anwaltvereins zur TKÜ
Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Überwachung der Telekommunikation – Ermittlungspraxis und Verteidigungsmöglichkeiten“ am 10.10.2011 von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr im Uni-Club Bonn, Konviktstraße 9, 53113 Bonn, aufmerksam machen. Referent ist Herr Kollege Dr. Björn Gercke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Köln
Für die Teilnahme wird eine 2-stündige Bescheinigung gem. § 15 FAO ausgestellt durch den BAV ausgestellt
Fortbildungsveranstaltung des Bonner Anwaltvereins zur TKÜ [PDF, 49 KB]
4. EU-Strafrechtstag
Universitätsclub Bonn Konviktstraße 9 | 53113 Bonn
1. Oktober 2011 | 9.30 - 18.00 Uhr
EU-Recht bestimmt die nationale Strafrechtssetzung und den nationalen Strafprozess in materieller und formeller Hinsicht. EURechtsetzung regelt Mindestvoraussetzungen von Straftatbeständen ebenso wie Mindesthöchststrafen, sie bereitet umfassend Eingriffsgrundlagen für die transnationale Tätigkeit von Strafverfolgungsorganen. Zentraler Aspekt ist der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, demzufolge Strafverfolgungsmaßnahmen eines Staates in den anderen Staaten unüberprüfbar Anerkennung und Anwendung erfahren sollen. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren und in der Strafvollstreckung ist EU-Recht so die letztlich maßgebliche Rechtsgrundlage. EU-Straf- und Strafverfahrensrecht ist daher essentieller Gegenstand jeder kompetenten Strafverteidigung. Auf der Agenda von Rat und Kommission stehen neben der Schaffung grenzüberschreitender Eingriffsgrundlagen Opferschutz und eine Stärkung europäischer Strafverfolgungsorgane wie Eurojust. So hat die Kommission im Mai 2011 ein umfangreiches „Opferschutzpaket" vorgelegt, das u.a. einen Richtlinienvorschlag zum Opferschutz im Strafverfahren enthält. Allein bei der Gewährleistung rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien stottert der Motor. Die sog. Roadmap, die Installierung von Verfahrensgarantien über Einzelschritte wie Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen, Belehrungspflichten etc., ist in einem zentralen Punkt ins Stocken geraten. Der vorliegende Richtlinienentwurf der Kommission zum Rechtsbeistand ist seines Kernelements, der Prozeßkostenhilfe, beraubt. Aus Verteidigersicht steht zu befürchten, dass das Opferschutzpaket im Gegensatz zu den Verfahrensgarantien schnell verabschiedet und mit der in ihm formulierten „Stärkung von Opferrechten" den Verteidigungsrechten ein weiterer Rückschlag bereitet werden wird. Wir Verteidiger/innen müssen und wollen uns betreffende europäische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und uns einmischen.
EUROJUST - Aufgaben und Perspektiven: Das Vorhaben der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft scheint gescheitert. Kommt nun der Wolf im Schafspelz, der Europäische Staatsanwalt im Gewand einer Polizeibehörde? Welchen begleitenden Rechtsschutz erfordert eine solche Behörde? Aled Williams ist als Präsident von Eurojust prädestiniert wie kein Zweiter, über die Pläne und Perspektiven für Eurojust und den Europäischen Staatsanwalt zu sprechen.
Verfassungsrechtliche Grenzen europäischer Strafverfolgung folgen bereits daraus, dass Strafverfolgung hoheitliche Aufgabe der Nationalstaaten ist. Welcher Raum bleibt für einen Europäischen Staatsanwalt oder Eurojust überhaupt? Welcher nationalen Anfechtbarkeit unterliegen Strafverfolgungsmaßnahmen europäischen Behörden?
Prof. Dr. Vogel lehrt an der Universität Tübingen und ist als Richter am 3. Strafsenat des OLG Stuttgart und Mitherausgeber der JZ tätig.
Strukturelle Defizite Europäischer Verteidigung ergeben sich bereits bei einer Gegenüberstellung der Zahl befasster Behörden und ihrer Ressourcen. Was kann Verteidigung angesichts dessen überhaupt leisten, welcher struktureller und organisatorischer Änderungen bedarf es, um Verteidigungsfähigkeit herzustellen?
RA Dr. Ahlbrecht ist langjährig als transnational kundiger Verteidiger tätig und zugleich Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Europäischen Strafrecht.
Frühe Verteidigung durch anwaltliche Notdienste war Gegenstand einer EU-Untersuchung zu Verteidigungsrechten und rechtlichem Beistand am Beginn des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens. Effektuierung von Verteidigungsrechten und best-practice-Modelle anwaltlicher Notdienste werden erörtert und Empfehlungen zu Gestaltungsmöglichkeiten in der Frühphase des Ermittlungsverfahrens vorgestellt.
RA Prof. Dr. Soyer war mit der Untersuchung befasst; er ist Strafverteidiger in Wien und Vorsitzender der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen.
Die Brüsseler Roadmaps zu Verfahrensrechten und Opferschutz werden vorgestellt und ihre praktischen Auswirkungen auf die Tätigkeit des Strafverteidigers erörtert. In der Diskussion wird sich die Frage eines Spannungsverhältnisses von Verfahrensrechten einerseits und dem Ausbau von Eingriffsmöglichkeiten und Opferrechten andererseits stellen. Pascal Schonard ist im Referat Strafrecht der Generaldirektion Justiz der EU-Kommission tätig und dort mit der Materie befasst.
Die Brüsseler Runde wird sich der Stellung von Strafverteidigung angesichts des Ausbaus europäischer Strafverfolgungsorgane und der Stärkung der Opferrolle im Strafverfahren ebenso widmen wie den Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Rechtsetzungsprozess durch Strafverteidiger und ihre Vertretungen. Frau MdEP Birgit Sippel ist streitbare Vertreterin des Europäischen Parlaments in seiner Auseinandersetzung mit dem Rat um den Mindestgehalt der durch den „letter of rights" garantierten Belehrungsrechte. Prof. Dr. Soyer wird aus Verteidigersicht zugleich die Erfahrungen einbringen, die er mit dem neuen Österreichischen Opferschutzgesetz gemacht hat. Beteiligt sind mit RA Prof. Matt und RA Marx Vertreter der maßgeblichen in Brüssel präsenten Strafverteidigerorganisationen.
Teilnahme:
125 € allgemeiner Teilnahmebeitrag,
75 € reduzierter Beitrag für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen;
50 € Beitrag für Studierende und Referendar/innen
Beitrag bitte bei Anmeldung überweisen an:
Strafverteidigervereinigung NRW,
Kto. 149 49 47, BLZ 430 500 01.
Bitte melden Sie sich an bei:
Strafverteidigervereinigung NRW, Kurt-Schumacher-Platz 8, 44787 Bochum
oder per E-Mail unter: info@strafverteidigervereinigung-nrw.de
Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, einen Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO zu erhalten.
Veranstaltungssprache ist deutsch. Es wird simultan aus dem Englischen und in das Englische übersetzt.
12.07.2011 - IT-Forensik
Möglichkeiten, Methoden, Grenzen
Dienstag, 12. Juli 2011, 18 – 20:00 Uhr,
FH Aachen, Eupener Str.70, Aachen
Smartphone, iPad, Netbook, Wii und Festplatten-Rekorder: IT-Systeme durchdringen zunehmend unser ganzes Leben. Sie vernetzen uns mit unseren Freunden, unserer Arbeitsstätte und Millionen anderen Benutzern im Internet. Jederzeit und von jedem Ort aus, können wir auf das Web, unsere Emails und unseren Facebook-Account zugreifen.
Bei all diesen Aktivitäten hinterlassen wir - bewusst oder unbewusst – Spuren, die bei privatrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Verfahren relevant sein können.......
http://aachener-anwaltverein.de/go/veranstaltungen-details/496-it-forensik.html
04.05.2011: Gerichtliche „Notwehr" gegen Verteidigung - Gefühlte Rechtfertigungsgründe gegen die Einschränkung von Verteidigerrechten
Veranstalter: Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
Ort: Philharmonie in Essen
Uhrzeit: 15:00 Uhr
Referenten: VRiLG Dr. Haller, LG Bonn;
Rechtsanwältin Andrea Groß-Bölting, Wuppertal
Auf Fortbildungsveranstaltungen der Richterakademie wird ein rigides Vorgehen gegen vermeintliche „Konfliktverteidiger" eingeübt. Mit mit dieser Veranstaltung soll nicht nur vermittelt werden, was Verteidiger (immer häufiger) erwartet, sondern auch, was man (erfolgreich) dagegen unternehmen kann.
Anmeldung: Tel.: 0234-9136710, Fax: 0234-9136720, E-Mail: info@strafverteidigervereinigung-nrw.de